Kann man Mittagessen von der Steuer absetzen Arbeitnehmer? Endlich klar & ultimativ erklärt

Kann man Mittagessen von der Steuer absetzen Arbeitnehmer? Ein praktischer Leitfaden
Viele denken: Ein Kassenbon reicht - doch so einfach ist es nicht. Die Frage „Kann man Mittagessen von der Steuer absetzen Arbeitnehmer?“ trifft einen Nerv: Essen begleitet uns täglich, und jeder Euro zählt. In diesem Artikel erkläre ich leicht verständlich, welche Regeln gelten, wann die Verpflegungspauschale greift, wie Bewirtungskosten zu behandeln sind und welche Dokumentation wirklich zählt.
Direkt vorneweg: Die Antwort ist nicht immer ein klares Ja oder Nein. Entscheidend sind Umstände wie: War die Mahlzeit beruflich veranlasst? Waren Sie auswärtig tätig? Gab es eine Arbeitgebererstattung? Am Ende dieses Beitrags wissen Sie genau, wie Sie Ihre Chancen auf steuerliche Anerkennung verbessern - ohne sich von Paragraphen überwältigen zu lassen.
Wichtig: In den nächsten Abschnitten erkläre ich praxisnah die wichtigsten Regeln - mit Beispielen, Checklisten und leicht umsetzbaren Tipps.
Hinweis zur Lesbarkeit: Dieses Thema ist für Deutschland (Stand 2024) konzipiert. Es ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater, gibt aber handlungsfähige Hinweise. Ein kleines Logo kann die Wiedererkennung unterstützen.
Was bedeutet „Mittagessen von der Steuer absetzen“ überhaupt?
Wenn jemand fragt: Kann man Mittagessen von der Steuer absetzen Arbeitnehmer?, meint er meist: Kann ich die Kosten für mein tägliches Mittagessen als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben? Ganz grundsätzlich gilt: Das tägliche Mittagessen am Arbeitsplatz gehört meistens zur privaten Lebensführung und ist daher nicht absetzbar. Ausnahmen bestehen für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten, doppelte Haushaltsführung oder wenn das Essen Teil einer geschäftlichen Bewirtung ist.
Unterscheidung: privat vs. beruflich
Die Finanzverwaltung trennt streng zwischen privatem und beruflich veranlasstem Essen. Private Verpflegung bleibt privat - das bedeutet: die Kantinenmahlzeit, das tägliche Lunchpaket oder der Supermarkt-Einkauf sind in der Regel nicht absetzbar. Berufliche Verpflegung (z. B. bei Dienstreisen) kann mit Pauschalen oder - bei Unternehmern - als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
Verpflegungspauschalen: Wann greifen sie?
Verpflegungspauschalen sind vereinfachte Beträge, die das Finanzamt akzeptiert, wenn Sie aus beruflichem Anlass vorübergehend nicht zu Hause essen können. Die Pauschalen sind deshalb praktisch: Sie müssen nicht jede einzelne Quittung sammeln, sondern können feste Sätze ansetzen.
Inlandspauschalen (Stand 2024)
Für Inlandsreisen gelten aktuell meist zwei wichtige Sätze:
• 14 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden,
• 28 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden.
Das heißt: Wenn Ihre Abwesenheit über acht Stunden liegt, können Sie 14 Euro pro Tag geltend machen. Bei einer vollständigen 24-Stunden-Abwesenheit erhalten Sie 28 Euro. An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen werden in der Regel mit der kleineren Pauschale behandelt, wenn die Abwesenheit mehr als acht Stunden beträgt. Mehr Hintergrund dazu finden Sie bei Finanztip.
Auslandsreisen
Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht. Diese Sätze variieren stark und können deutlich über den Inlandswerten liegen. Deshalb: Bei regelmäßigen Auslandsaufenthalten lohnt sich ein Blick in die aktuellen BMF-Tabellen und in die LStH 2024.
Warum akzeptiert das Finanzamt Pauschalen statt einzelne Rechnungen?
Pauschalen vereinfachen die Verwaltung: Das Finanzamt spart Prüfaufwand, und Sie müssen nicht jede einzelne Mahlzeit belegen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Belege und Nachweise völlig überflüssig sind. Ein lückenloses Reisetagebuch macht hier den Unterschied.
Was gehört ins Reisetagebuch?
Ein gutes Reisetagebuch enthält:
• Datum und Ziel,
• Abfahrts- und Rückkehrzeiten,
• Zweck der Reise (z. B. Kundentermin, Schulung),
• ggf. Arbeitgebererstattungen.
Beispiel: Sie sind von 8:00 bis 18:00 Uhr unterwegs - das sind mehr als acht Stunden, also 14 Euro Verpflegungspauschale. Die Dokumentation des Anlasses (z. B. „Kundenschulung X in Hamburg“) macht die Angabe nachprüfbar.
Doppelte Haushaltsführung: Sonderregeln
Bei einer doppelten Haushaltsführung führt die berufliche Tätigkeit dazu, dass Sie einen zweiten Haushalt am Arbeitsort unterhalten. Hier können neben Mietkosten auch Verpflegungspauschalen und Umzugskosten steuerlich berücksichtigt werden. Die Regeln sind aber komplex und oft zeitlich begrenzt.
Wichtig ist: Dokumentieren Sie alles - Mietvertrag, An- und Abreisebelege, sowie Belege für zusätzliche Kosten. Bei Unklarheiten lohnt sich ein Gespräch mit dem Steuerberater, denn falsch angesetzte Beträge werden vom Finanzamt häufig beanstandet.
Bewirtungskosten: Geschäftsessen richtig absetzen
Bewirtungskosten sind Kosten für Geschäftsessen mit Kunden oder Geschäftspartnern. Sie werden steuerlich anders behandelt als individuelle Verpflegung. Für Unternehmer und Selbstständige gilt: In der Regel sind 70 % der Bewirtungskosten als Betriebsausgabe abziehbar, wenn die Bewirtung geschäftlich veranlasst ist und ausreichend dokumentiert wurde.
Für Arbeitnehmer ist die Rechtslage enger: Private Bewirtungskosten sind in der Regel nicht abzugsfähig. Wenn der Arbeitgeber Bewirtungskosten erstattet oder übernimmt, können andere steuerliche Folgen - etwa lohnsteuerliche Behandlungen - entstehen.
Welche Nachweise braucht das Finanzamt?
Bei Bewirtungen sollten auf der Rechnung oder im Begleitdokument stehen:
• Datum und Ort,
• Anlass der Bewirtung,
• Namen der Teilnehmer,
• Gesamtkosten und gegebenenfalls der auf Speisen und Getränke entfallende Betrag.
Ohne diese Angaben sind Bewirtungskosten schnell nicht abziehbar.
Arbeitgebererstattung vs. Werbungskosten
Ganz praktisch: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Reisekosten oder Verpflegung erstattet, hat das steuerliche Konsequenzen. Erstattungen bis zur Höhe der gesetzlichen Pauschalen sind oft steuerfrei. Wurde Ihnen mehr erstattet, kann der übersteigende Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.
Wichtig für Arbeitnehmer: Haben Sie bereits eine steuerfreie Erstattung erhalten, können Sie denselben Betrag nicht nochmals als Werbungskosten ansetzen. Wurde nur ein Teil erstattet, dürfen Sie die Differenz als Werbungskosten absetzen - vorausgesetzt, die berufliche Veranlassung ist klar dokumentiert.
Kurzes Rechenbeispiel
Sie sind drei Tage beruflich unterwegs: An zwei Tagen über acht Stunden (je 14 Euro), am dritten Tag 24 Stunden (28 Euro). Insgesamt ergeben sich 14 + 14 + 28 = 56 Euro Verpflegungspauschalen. Erstattet der Arbeitgeber 40 Euro, bleiben 16 Euro als Werbungskosten übrig.
Geldwerte Vorteile bei verbilligten Mitarbeiteressen
Wenn Arbeitgeber vergünstigte Mahlzeiten anbieten, entstehen oft geldwerte Vorteile. Ob ein Zuschuss steuerfrei ist oder als Arbeitslohn gilt, hängt von Höhe und konkreter Ausgestaltung ab. Bei Essensgutscheinen, Kantinen-Zuschüssen oder Lieferdienst-Kooperationen kann es unterschiedliche Beurteilungen geben.
Ein praktisches Beispiel: Ein Arbeitgeber kooperiert mit einem Lieferdienst und übernimmt einen Teil der Kosten pro Lieferung. Ob dieser Zuschuss steuerfrei bleibt, hängt davon ab, ob er die Vorgaben für steuerfreie Sachzuwendungen erfüllt. Bei Unsicherheit: Personalabteilung fragen oder Steuerberater hinzuziehen. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserem Kontaktformular.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Einige typische Fehler lassen sich leicht vermeiden:
• Nur Quittungen sammeln ohne Kontext - sinnvoll ist: Datum, Anlass, Teilnehmer vermerken.
• Pauschalen doppelt ansetzen oder Arbeitgebererstattungen nicht korrekt berücksichtigen.
• Reisetagebuch erst Monate später ausfüllen - zeitnahe Dokumentation wirkt glaubwürdiger.
Eine einfache Tabelle für jede Reise verhindert Fehler: Datum | Zweck | Dauer | Erstattung | geltend gemachte Pauschale.
Praktische Tipps für den Alltag
• Führen Sie ein Reisetagebuch, auch wenn Sie selten unterwegs sind. Ein Zettel mit Datum, Zeiten und Zweck hilft enorm.
• Fotografieren Sie wichtige Belege und speichern Sie sie in einem Ordner (digital & geordnet).
• Notieren Sie auf Kassenbons den geschäftlichen Anlass - das macht Bewirtungen später prüfbar.
• Sprechen Sie mit der Personalabteilung über mögliche steuerfreie Erstattungen.
Wann lohnt sich der Gang zum Steuerberater?
Bei wenigen Reisen und klaren Verhältnissen kommen viele Arbeitnehmer mit Standardangaben gut zurecht. Kompliziert wird es bei:
• Doppelter Haushaltsführung,
• häufigen Auslandsreisen,
• komplexen Arbeitgeberzuschüssen,
• gemischten privaten und beruflichen Bewirtungen.
Bei hohen Summen oder Unsicherheiten kann ein Steuerberater schnell mehr Steuervorteile sichern, als die Beratung kostet.
Welche Nachweise sind zwingend?
Das Finanzamt erwartet eine nachvollziehbare Gesamtdarstellung. Wichtige Bestandteile sind:
• Reisetagebuch mit Zeiten und Zweck,
• Belege für Unterkunft und Fahrtkosten,
• bei Bewirtungen: Anlass und Teilnehmer auf der Rechnung.
Elektronische Aufzeichnungen sind zulässig, wenn sie lückenlos und unveränderbar sind.
Antworten auf häufige Fragen (Kurz)
Kann ich mein Mittagessen als Werbungskosten absetzen? In der Regel: Nein - nicht das tägliche Mittagessen am Arbeitsplatz. Verpflegungspauschalen gelten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten.
Kann ich Geschäftsessen absetzen? Unternehmer/Selbstständige: Ja, meist 70 % der Bewirtungskosten (bei ausreichender Dokumentation). Arbeitnehmer: Nur in Ausnahmefällen - meist nicht.
Brauche ich jeden Kassenbon? Für Pauschalen: Nein. Für Bewirtungen: Ja - plus Angaben zu Anlass und Teilnehmern.
Praktisches Beispiel: So dokumentieren Sie eine Dienstreise korrekt
Tag 1: Fahrt zu Kundentermin, Abfahrt 07:30 Uhr, Rückkehr 19:10 Uhr - > 8 Stunden = 14 Euro.
Tag 2: Workshop vor Ort, Abwesenheit 24 Stunden = 28 Euro.
Notieren Sie das Ziel (Ort), den Anlass (z. B. „Workshop X bei Kunde Y“), die Start-/Endzeiten und die erstatteten Beträge. So entsteht eine transparente Akte für das Finanzamt.
Checkliste: Was tun vor der nächsten Dienstreise?
• Reisetagebuch vorbereiten (Datum, Zeiten, Anlass),
• Belege fotografieren und sichern,
• Arbeitgebererstattungen notieren,
• bei Bewirtungen Namen der Teilnehmer notieren.
Main Question
Erklären Sie, dass ein klar geregelter Zuschuss (z. B. ein fester Betrag pro Mahlzeit) die Abwicklung für die Personalabteilung vereinfacht und unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei oder zumindest transparent als geldwerter Vorteil behandelt werden kann. Eine dokumentierte Kooperation schafft klare Regeln für Mitarbeiter und reduziert Nachfragen vom Finanzamt.
Spezialfall: Bewirtung durch den Arbeitgeber
Wenn der Arbeitgeber eine Bewirtung übernimmt (z. B. Teamessen), kann das steuerliche Folgen haben. Oft prüft die Personalabteilung, ob eine lohnsteuerfreie Pauschalierung möglich ist. Bei Unsicherheit: Rücksprache mit HR oder Steuerberater.
Tipps für die Kommunikation mit dem Finanzamt
Seien Sie transparent: Legen Sie Reisetagebuch, Arbeitgeberbestätigungen und Belege vor. Erklären Sie schlüssig, warum eine Abwesenheit beruflich veranlasst war. Zeitnahe Einträge schaffen Vertrauen - und reduzieren Rückfragen.
Besondere Situationen: Home Office, Kurzfristige Außentermine und Lieferdienste
Home Office verändert nichts an der Grundregel: Private Verpflegung bleibt privat. Kurze Außentermine (z. B. 2 Stunden) rechtfertigen keine Verpflegungspauschale. Lieferdienste, bei denen der Arbeitgeber Zuschüsse zahlt, müssen einzeln geprüft werden - oft ist die konkrete Höhe des Zuschusses entscheidend.
Praktische Formulierungen für Ihre Steuererklärung
Wenn Sie Pauschalen ansetzen, geben Sie für jeden Tag stichhaltige Angaben an (Datum, Ort, Anlass). Formulierungen wie „Kundentermin bei Firma X, Abwesenheit 8:15–18:30“ sind präzise genug und werden vom Finanzamt akzeptiert.
Was das Finanzamt besonders kritisch prüft
• Unvollständige oder nachträglich veränderte Reisetagebücher,
• fehlende Angaben bei Bewirtungsbelegen,
• Mehrfachanträge für dieselben Tage (z. B. Pauschale + Einzelnachweis).
Fazit: So beantworten Sie die Frage richtig
Die Frage Kann man Mittagessen von der Steuer absetzen Arbeitnehmer? ist oft berechtigt, aber die Antwort hängt vom Einzelfall ab: Alltägliche Mahlzeiten am Arbeitsplatz sind normalerweise nicht absetzbar. Verpflegungspauschalen helfen bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten. Bei Bewirtungen gelten strikte Dokumentationspflichten, und Arbeitgebererstattungen beeinflussen die steuerliche Bewertung.
Wer sorgfältig dokumentiert, Reisetagebücher führt und Arbeitgebererstattungen transparent festhält, hat gute Chancen, die steuerlich zulässigen Beträge korrekt geltend zu machen.
Weiterführende Ressourcen
Für detaillierte länderspezifische Pauschalen: BMF-Tabellen. Weitere pragmatische Tipps finden Sie auf unserem Blog. Bei komplexen Fällen: Steuerberater kontaktieren.
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Dieser Artikel fasst praxisnah zusammen, was Arbeitnehmer zur steuerlichen Behandlung von Mahlzeiten wissen müssen - übersichtlich, konkret und umsetzbar.
In der Regel nicht. Das tägliche Mittagessen am Arbeitsplatz zählt zur privaten Lebensführung und ist normalerweise nicht als Werbungskosten absetzbar. Ausnahme: Sie sind aus beruflichen Gründen auswärtig tätig (z. B. Dienstreise) — dann greifen Verpflegungspauschalen. Bei Unsicherheit hilft die genaue Dokumentation oder ein Steuerberater.
Bei Bewirtungskosten sollten Sie Datum, Ort, Anlass, Namen der bewirteten Personen und die Höhe der Kosten notieren. Der Beleg selbst sollte die Kosten ausweisen; auf einem zusätzlichen Begleitdokument können Sie Anlass und Teilnehmer ergänzen. Ohne diese Angaben werden Bewirtungskosten häufig nicht anerkannt.
Erstattungen bis zur Höhe der gesetzlichen Pauschalen sind oft steuerfrei. Übersteigt die Erstattung die Pauschalen, kann der übersteigende Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn sein. Wenn der Arbeitgeber bereits erstattet hat, können Sie dieselbe Summe nicht nochmals als Werbungskosten angeben. Bei Teil-Erstattung können Sie die Differenz als Werbungskosten geltend machen.
References
- https://schnelllecker.de/categories/nuetzliches-und-hilfreiches
- https://schnelllecker.de/contact
- https://schnelllecker.de/blog
- https://www.finanztip.de/verpflegungsmehraufwand/
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2024-12-02-steuerliche-behandlung-reisekosten-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=15
- https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2024/B-Anhaenge/Anhang-25-Druck/III/inhalt.html
- https://www.youtube.com/@schnelllecker






